Es geht los bei „Hinter den Zäunen III“ und „Gewerbegebiet Lenting Ost-II“
Manche haben es bereits im Donaukurier gelesen: Die Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Lenting Ost-II“ beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde zurückgenommen – nach vier Jahren und einem Monat Verfahrensdauer. Das ist exakt der Zeitraum, den uns diese Klage gekostet hat.
Sei’s drum: Das Interesse der Gemeinde Lenting ist nun, diesen Bebauungsplan so schnell als möglich umzusetzen, nachdem sowohl die Erschließungsplanung abgesegnet wurde und alle anderen rechtlichen Erfordernisse in die Wege geleitet wurden.
Für das Gewerbegebiet gilt nun folgendes: Abzuschließen ist noch das Umlegungsverfahren, bevor die Grundstückssituierung für alle Gewerbegrundstücke geklärt ist und eindeutige Flurstücke und deren Größen definiert sind – dann steht auch der Vermarktung der gemeindlichen Grundstücke vorbehaltlich eines positiven Gemeinderatsbeschlusses über Vergabekriterien nichts mehr im Weg. Die Verkehrs- und Erschließungsflächen dagegen stehen bereits durch den Bebauungs- und Erschließungsplan fest. Somit kann also bereits im Frühjahr die (bereits genehmigte) denkmalschutzrechtliche Ausgrabung auf öffentlichen Flächen stattfinden.
Ähnlich verhält es sich mit dem Wohnbaugebiet „Hinter den Zäunen III“. Hier erwarten wir in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalschutz des Freistaats ebenfalls in Kürze eine Genehmigung für die denkmalschutzrechtlichen Ausgrabungen, sodass beide Erkundungsmaßnahmen – sowohl im Wohnbau- als auch im Gewerbegebiet – zeitnah abgearbeitet werden können. Und auch im Wohnbaugebiet „Hinter den Zäunen III“ ist noch das Umlegungsverfahren abzuschließen, damit jede Bauparzelle mit Flurnummer und Grundstücksgröße klar definiert ist. Nächster Schritt wäre dann, für die gemeindeeigenen Grundstücke das Bewerbungsverfahren für das beschlossene Familienmodell zu starten… Aber dazu später mehr.
Mein persönliches Fazit ist, dass Bauleitplanungen effektiver ermöglicht werden müssen. Mehr als vier Jahre Wartezeit in einer Normenkontrollklage ohne Entscheidung sind (trotz Corona) nicht vermittelbar. Der § 13b BauGB war eine gute Idee, aber die Umsetzung rechtfertigte in der Tat eine Fristverlängerung, um Projekte wie unseres nicht zu gefährden. Auch die Thematik der „gesicherten Erschließung“ bereitete einiges Kopfzerbrechen.
Aber, nun gut, alles wurde gelöst )